Gemäß den gesetzlichen Richtlinien haben wir die Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. D. h. Sie erhalten ab 01. Juli 2022 nur noch einen zweiseitigen Druck Ihrer Krankmeldung, eine für den Arbeitgeber und eine für Sie selbst. Die Bescheinigung für Ihre Krankenkasse wird ab sofort von uns digital innerhalb von 24 Stunden an Ihre Krankenkasse übermittelt. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Praxisteam
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