Hautkrebsfrüherkennung

Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen wie Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs), Basalzellkarzinom oder Spinozelluläres Karzinom hat. Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Früherkennungsuntersuchung beginnt mit der Anamnese, Sie werden unter anderem zu Hautkrebserkrankungen in der Familie sowie zu Beschwerden oder Auffälligkeiten befragt. Bei der Untersuchung wird Ihr Körper nach Hautauffälligkeiten abgesucht.
Anschließend werden Sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert, bei Auffälligkeiten überweisen wir Sie zu einer Zweituntersuchung an einen Hautarzt.
Zur Hautkrebsfrüherkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin gerne auch in Verbindung mit einer Gesundheitsuntersuchung.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Praxisteam